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Bei schwankenden Unterrichtspensen soll neu die Möglichkeit von Bandbreitenanstellungsverträgen in der Volksschule geschaffen werden. Dies führt zu einer administrativen Vereinfachung. Die unbefristete Anstellung mit einem definierten Pensum bleibt aber der Normalfall. Die Geschäftsleitung hat dieser GAV-Änderung zugestimmt.
Den Artikel aus dem "Schulblatt Aargau und Solothurn" 12/14 vom 20. Juni 2014 finden Sie hier.