Verband Solothurner Einwohnergemeinden
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Asylwesen: Informationen zu Unterstützungsmassnahmen für Schutzsuchende aus der Ukraine mit Status S

Die Einwohnergemeinden leisten im Zusammenhang mit Schutzsuchenden aus der Ukraine wertvolle Koordinations- und Informationsarbeit für hilfewillige Personen, Familien und Institutionen. Gerne möchten wir Sie hiermit informieren, dass die besonderen Aufwendungen weiterhin pauschal entschädigt und spezifische Projekte gefördert werden.

Am 9. November 2022 beschloss der Bundesrat den Schutzstatus S für Schutzbedürftige aus der Ukraine nicht vor dem 4. März 2024 aufzuheben, sofern sich die Lage in der Ukraine bis dahin nicht grundlegend verändert. Nach der Zuweisung der Personen mit Schutzstatus S in einen Kanton ist die Unterstützung Sache der Kantone. Der Bund unterstützt die Kantone seit April 2022 im Rahmen eines separaten Programms (Art. 58 Abs. 3 AIG).

Mit RRB Nr. 2022/897 vom 31. Mai 2022 hat der Kanton in Absprache mit dem VSEG die Kriterien und Modalitäten der Mittelverwendung aus dem Programm S geregelt. Das dazugehörende Kreisschreiben Integration GEF 2022/03 «Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Status S» wird bis Ende März 2024 verlängert, bleibt aber inhaltlich unverändert.
Die Koordinationsstelle Integration steht gerne für Beratung und bei der Eingabe von Projektgesuchen zur Verfügung. Bei Fragen können Sie sich an die für Ihre Gemeinde zuständige Fachexpertin wenden.

Kreisschreiben Integration
(hier)

Regierungsratsbeschluss zu den Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S
(hier)

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