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Informationen Dezember 2019
Das ASO hat ein entsprechendes Empfehlungsschreiben, ein Muster-Rückforderungsgesuch sowie ein Merkblatt zur Rückabwicklung von Wegkostenbeteiligungen von Pflegedienstleistungen aus den Jahren 2016-2018 erstellt.
Die Gemeinden sind neben den Spitex-Organisaitone wichtige Partner in der Rückabwicklungsaktion. Die im Empfehlungsschreiben speziell geschilderte Ausgangslage ist zu beachten:
"Das Urteil in einem Einezlfall verpflichtet grundsätzlich nicht dazu, alle gleichgelagerten Fälle zu revidieren. Die Behörden sind deshalb auch nicht verpflichtet, alle Fälle aktiv ausfindig zu machen und Betroffenen (einschliesslich deren Erben) von Amteswegen zu ihrem Recht zu verhelfen. Dennoch hat man sich dafür entschieden, die im 2019 eingezogenen Wegkosten an die betroffenn Patientinnen und Patienten automatisch zurück zu erstatten. Vereinzelt wurden aber bereits in den Jahren 2016 bis 2018 Wegkostenbeiträge eingezogen. Wo und in welchem Umfang dies geschah, ist unbekannt. Falls Patientinnen und Patienten Wegkostenbeteiligungen, die vor 2019 erhoben wurden, zurückfordern, können sie in der Gemeinde, in welcher sie in den Jahren 2016 bis 2018 gelebt haben, ein Gesuch einreichen."
Wir empfehlen den Gemeinden, die Unterlagen ebenfalls auf den Gemeinde-Websites zu publizieren, damit sich interessierte Einwohnerinnen und Einwohner informieren können.
VSEG-Informationsschreiben (hier)
Empfehlungsschreiben ASO (hier)
Muster-Rückforderungsgesuch (hier)
Merkblatt (hier)
Informationen November 2019
Der VSEG und das ASO informieren darüber, wie die Wegkostenbeteiligung, welche von Einwohnerinnen und Einwohnern im Zusammenhang mit ambulanten Pflegedienstleistungen (ohne Hauswirtschaftsdienstleistungen) verlangt wurden, rückabgewickelt werden sollen.
Informationsschreiben Gemeinden (hier)
Medienmitteilung (hier)
Medienmitteilung September 2019
Gemeinden müssen Wegkosten der Spitex übernehmen.
Medienmitteilung (hier)