Verband Solothurner Einwohnergemeinden
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VSEG-Parole zur Volksinitiative "Erweiterung der Gemeindeautonomie betreffend Vergabe des Stimm- und Wahlrechts auf kommunaler Ebene"


Am 28. Oktober 2019 wurde die Volksinitiative «Erweiterung der Gemeindeautonomie betreffend Vergabe des Stimm- und Wahlrechts auf kommunaler Ebene» in Form einer ausgearbeiteten Verfassungsinitiative eingereicht. Die Initiative bezweckt mittels Änderung von Artikel 25 Absatz 4 der Verfassung des Kantons Solothurn den Einwohnergemeinden die Kompetenz einzuräumen, das Stimm- und Wahlrecht auf kommunaler Ebene auf Personen mit Niederlassungsbewilligung zu erweitern. Die Einwohnergemeinden bestimmen dabei selbst, ob sie das Stimm- sowie das aktive und das passive Wahlrecht oder nur Teile davon gewähren. Das Initiativkomitee ist der Ansicht, dass es dem in der Bundesverfassung verankerten Subsidiaritätsprinzip entsprechend Sinn macht, die Vergabe von kommunal politischen Rechten den Gemeinden zu überlassen. Viele niedergelassene Ausländer seien heute längst schon Teil unserer Gesellschaft, seien hier sozialisiert, übernehmen Verantwortung und tragen die Konsequenzen unserer Entscheidungen mit, ohne dass sie über die entsprechenden politischen Rechte verfügen. Würde die Möglichkeit geschaffen, diese bedeutende Minderheit auf kommunaler Ebene partizipieren zu lassen, wäre dies eine gesellschaftliche Anerkennung und auch demokratiepolitisch ein Fortschritt. Demokratische Entscheide auf kommunaler Ebene könnten somit breiter abgestützt werden und dadurch eine höhere Legitimation geniessen. Zudem könnte die Einführung junge Menschen motivieren, sich politisch stärker in die Gemeinschaft einzubringen und auch die Suche nach geeigneten Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern könnte dadurch erleichtert werden. Jede Einwohnergemeinde, die sich für eine Einführung entscheiden würde, müsste explizit die Gemeindeordnung anpassen. Würde eine Einwohnergemeinde nicht aktiv, bliebe es bei der bestehenden Regelung. Auch in der Ausgestaltung wären die Gemeinden frei, das heisst, ob das aktive und das passive Stimm- und Wahlrecht oder lediglich Teile davon eingeführt würden, wäre je Gemeinde individuell zu regeln.

Der Kantonsrat hat am 3. November 2020 beschlossen, die Volksinitiative abzulehnen. Auf einen Gegenvorschlag ist zu verzichten!

VSEG-Parole!
Der VSEG-Vorstand hat anlässlich seiner Sitzung vom 19. August 2021 mit grossem Mehr beschlossen, den Beschluss des Kantonsrats zu unterstützen bzw. empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ebenfalls die Ablehnung der Initiative. Die Gründe für die Ablehnung der Initiative sind vielschichtig. Aus staatspolitischer Sicht macht es nicht Sinn, wenn auf den drei Staatsebenen unterschiedliche Stimm- und Wahlrechte geregelt werden. Ebenso wurde moniert, dass der Bedarf für eine Änderung des Stimm- und Wahlrechts auf kommunaler Ebene substanziell nicht ausgewiesen ist. Aus diesen Gründen bittet der VSEG-Vorstand, diese Parole im Hinblick auf die Volksabstimmung vom 26. September 2021  in Ihrer Gemeinde bekannt zu machen (Gemeinde-Website, Gemeinde-Info etc.).

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