032 675 23 02 info@vseg.ch
Per 1. Juli 2015 sind die neuen kantonalen Richtlinien für Angebote in der familienergänzenden Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Kraft getreten.
Gegenüber den bisherigen Richtlinien gibt es einige inhaltliche Anpassungen bzw. es ist zu Lockerungen gegenüber den bisherigen Regelungen gekommen. So wurden beispielsweise im Bereich der Kindertagesstätten die Anforderungen an das Fachpersonal neu definiert und so den Trägerschaften grösseren Handlungsspielraum eingeräumt.