Verband Solothurner Einwohnergemeinden
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Submissionsrecht

Mit der neuen IVöB aus dem Jahr 2019, welche ab 1. Juli 2022 im Kanton Solothurn gilt, wird das Submissionsrecht gesamtschweizerisch weiter harmonisiert. Sie ist direkt anwendbar und die Kantone erlassen lediglich Ausführungsvorschriften. Im Kanton Solothurn wird das bisherige Submissionsgesetz auf diesen Zeitpunkt durch das totalrevidierte Submissionsgesetz abgelöst (Gleiches gilt für die Submissionsverordnung). Mit dem neuen Submissionsrecht wird der Paradigmenwechsel von einem Preis- zu einem Qualitätswettbewerb, der bereits mit dem bisherigen Submissionsrecht eingeleitet wurde, weiter verstärkt.

Der Leitfaden wurde vom Verband Solothurner Einwohnergemeinden (VSEG), vom Verband Bürgergemeinden und Wald Kanton Solothurn (BWSO) und vom Kanton Solothurn, in Zusammenarbeit mit dem Kantonal-Solothurnischen Gewerbeverband (kgv), erarbeitet.

Submissionen in Gemeinden
Leitfaden Submissionen

Informationsschreiben
Neue Regeln im öffentlichen Beschaffungswesen im Kanton Solothurn ab 1. Juli 22
Anpassung der Zustellungsregelung im kantonalen Verfahrensrecht per 1. Juli 22

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