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Abgeltung von Schülertransportkosten im Hinblick auf das Schuljahr 2015/2016
Der Kanton Solothurn trägt nach dem Gesetz über den öffentlichen Verkehr die Kosten der Schulträger für Volksschul- und Kindergartentransporte, sofern der Weg weit oder beschwerlich ist. Schulträger, die entsprechende Kosten geltend machen wollen, müssen ein Schülertransportkonzept beim Amt für Verkehr und Tiefbau (AVT) einreichen.
Das AVT informiert mit einem Schreiben über den einzuhaltenden Ablauf bei der Einreichung eines Schülertransportkonzepts.
Das Schreiben "Abgeltung von Schülertransportkosten im Hinblick auf das Schuljahr 2015/2016" finden Sie hier.