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Im Zuge eines parlamentarischen Auftrags wurde der Regierungsrat beauftragt, die Bestimmungen zu den Beglaubigungskompetenzen zu ändern. Gefordert wurde, dass nicht nur die Gemeindepräsidien und Gemeindeschreiber Unterschriften beglaubigen können, sondern es soll ermöglicht werden, dass ein weiterer Personenkreis in der Gemeinde Beglaubigungen vornehmen kann. Eine neue Beglaubigungskompetenz auf Stufe Gemeinde erfordert jedoch eine neue Regelung in einem rechtsetzenden Reglement, wie bspw. in der Gemeindeordnung (GO).
Der VSEG stellt den Gemeinden einen Muster-Paragraphen, welcher vom AGEM vorgeprüft und als genehmigungsreif eingestuft wurde, zur Verfügung.