Verband Solothurner Einwohnergemeinden
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Ansprüche aus Restkostenfinanzierung / Anmeldung von Leistungen / Verjährungs- und Verwirkungsverzicht


Informationen vom 20. Januar 2021
Die Verhandlungen zur Restkostenfinanzierung konnten mit der Unterzeichnung eines Vergleichs endlich abgeschlossen werden.

VSEG-Inforamtionsschreiben (hier)
Vergleich (hier)


Informationen vom 5. Oktober 2020
Der VSEG hat ein neues Informationsschreiben zum aktuellem Stand der Dinge sowie zum weiteren Vorgehen betr. Verjährung erstellt.

VSEG-Informationsschreiben - PDF-Format (hier)
Muster-Text Einredeverzicht - Word-Format (hier)

 

Informationen vom 1. Oktober 2020
Aufgrund von weiteren Anfragen beim VSEG wurden ein neues Informationsschreiben zum Thema mit einem Muster-Antwortbrief sowie eine entsprechende Muster-Verfügung erstellt.

VSEG-Informationsschreiben - PDF-Format (hier)
Muster-Antwortbrief - Word-Format (hier)
Muster-Verfügung - Word-Format (hier)

 

Informationen vom 10. März 2020
Verschiedene Gemeinden haben in den letzten Tagen Forderungsansprüche von freiberuflichen Pflegefachleuten erhalten. Der VSEG hat dazu ein Informationsschreiben mit einer Antwortempfehlung auf solche Schreiben, welche keine oder ungenügende Nachweise für eine Rückforderung enthalten, erstellt.

VSEG-Informationsschreiben (hier)

 

Informationen vom 24. Januar 2020
Einzelne Gemienden haben in den letzen Tagen Zahlungsbefehle von freiberuflichen Pflegefachpersonen erhalten. Diese beziehen sich auf behauptete Forderungen über angeblich ungedeckten Restkosten im Zusammenhang mit erbrachten Pflegeleistungne für Patienten und Patientinnen in den einzelnen Gemeinden. Gerne informieren wir über die Hintergründe und das empfohlrene Vorgehen.

Diverse Gemeinden wurden vor kurzem darüber informiert, dass die freiberuflichen Pflegefachpersonen versuchen, rückwirkend für den Zeitraum von 2011 bis 2018 ungedeckte Restkosten einzufordern. Diese Gemeinden wurden in diesem Zusammenhang von denselben Personen bzw. ihrer anwaltlichen Vertretung auch aufgefordert, sog. Erklärungen über einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung zu unterzeichnen. Davon wurde abgeraten, weil die behaupteten Forderungen nicht belegt sind.

An dieser Situation hat sich nichts geändert; die Forderungen sind nach wie vor nicht substantiiert. Es wurde vonseiten der Pflegefachpersonen in keinem der Fälle effektiv nachgewiesen, dass Restkosten entstanden sind.

Vor diesem Hintergrund empfehlen wir den betroffenen Gemeinden, Rechtsvorschlag zu erheben. Die eingeleiteten Betreibungen dienen lediglich dazu, dass eine allfällig laufende Verjährung unterbrochen wird. Das Zustellen eines Zahlungsbefehls ist in solchen Prozesssituation üblich und stellt keinen Grund zur Sorge dar.

Der VSEG hat zusammen mit dem DDI den freiberuflichen Pflegefachpersonen bzw. ihrer anwaltlichen Vertretung bereits ein Gespräch angeboten, um die Situation zu klären. An der nächsten Vorstandssitzung des VSEG im Februar 2020 wird über die neusten Entwicklungen berichtet; hernach erfolgen auch weitere Informationen an die Gemeinden.

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