Verband Solothurner Einwohnergemeinden
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Asylwesen: Eröffnung Aufnahmesoll 2020


Gemäss § 155 Absatz 2 Sozialgesetz (BGS 831.1; SG) sorgt der Kanton für eine im Verhältnis zu den Einwohnerzahlen gleichmässige Verteilung der ihm zugewiesenen asylsuchenden Personen auf die Einwohnergemeinden. Mit Beschluss Nr. 782 vom 14. Mai 2019 (RRB 2019/782) hat der Regierungsrat die Zuweisungspraxis mit Geltung ab 1. Januar 2020 den Entwicklungen im Asylberich angepasst.

Alle solothurnischen Einwohnergemeinden sind verpflichtet, asylsuchende Personen und vorläufig aufgenommene Persone aufzunehmen, wobei die gleichmässige Verteilung auf Ebene der Sozialregionen erfolgt. Diese wiederum sind für die Verteilung innerhalb der Sozialregionen zuständig. Das Departement des Innern, vertreten durch das Amt für soziale Sicherheit, berechnet dabei das jährliche Aufnahmesoll für die Sozialregionen und führt eine Buchhaltung über die Zuweisungen an die Sozialregionen und an die enzelnen Einwohnergemeinden.

Informationsschreiben "Asylwesen: Eröffnung Aufnahmesoll 2020" (hier)
Übersicht Aufnahmesoll 2020 (hier)

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