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Die Kontrolle der Krankenversicherungspflicht für die Einwohner/-innen liegt gemäss § 65 des Sozialgesetzes in der Verantwortung der Gemeinden. Die Zuständigkeit für die Prüfung der Gesuche zur Befreiung von der Versicherungspflicht liegt dagegen seit diesem Jahr beim Gesundheitsamt. Zudem berät das Amt die Einwohnergemeinden im Zusammenhang mit der Versicherungspflicht. Bereits seit einiger Zeit erbringt die privatrechtliche Stiftung Gemeinsame Einrichtung KVG (GE KVG) in diesem Aufgabengebiet Dienstleistungen für mehrere Kantone in der Schweiz. Auch der Kanton Solothurn hat sich entschieden, die Prüfung der Gesuche um Befreiung von der Krankenversicherungspflicht an die GE KVG zu delegieren.
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