Verband Solothurner Einwohnergemeinden
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Informationen für die Wasserversorgung / neue Leitlinie für eine gute Verfahrenspraxis in Trinkwasserversorgungen

Die Leitlinie für eine gute Verfahrenspraxis in Trinkwasserversorgungen (SVGW-Richtlinie W12) wird vom Schweizerischen Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW) herausgegeben und unterstützt die Betreiberinnen und Betreiber von öffentlichen Wasserversorgungen dabei, die gesetzlich vorgeschriebene Qualitätssicherung (Selbstkontrolle) in der Praxis umzusetzen.

Die kantonale Lebensmittelkontrolle überprüft die Selbstkontrollkonzepte der Wasserversorgungen im Kanton Solothurn alle vier Jahre. Die Selbstkontrollkonzepte der Wasserversorgungen müssen, damit die gute Verfahrenspraxis gewährleistet ist, den Vorgaben der SVGW-Richtlinie W12 entsprechen. Dies ist bei den meisten Wasserversorgungen im Kanton Solothurn heute der Fall. Zahlreiche Wasserversorgungen haben zudem die Umsetzung der Selbstkontrolle mit einer modernen Softwarelösung realisiert.

Basierend auf den Rückmeldungen der Wasserversorgungen wurde die Leitlinie kürzlich revidiert und liegt seit dem 1. Februar 2023 in einer neuen Fassung vor. Die Leitlinie enthält neu auch Vorgaben für  Trinkwasserversorgungen mit mehrstufigen Systemen zur Wasseraufbereitung. Folgende neuen Module wurden erstellt: Modul N für Desinfektion mit Ozon; Modul O für Adsorptionsverfahren Festbettfiltration und Aktivkohlefiltration; Modul P für Mischen von Wässern zur Verdünnung von unerwünschten Stoffen; Modul Q für Belüftung (sauerstoffarme Wässer; Entsäuerung; Entfernung von Eisen, Mangan) sowie Modul R für Nanofiltration und Umkehrosmose.

Mit der Revision der Leitlinie wurden auch die Vorgaben für die Umsetzung der Informationspflicht Trinkwasser für die Zwischen- und Endabnehmer angepasst. Neu müssen die Konsumentinnen und Konsumenten auch über Mikroverunreinigungen und Spurenstoffe informiert werden, soweit diese gebietsspezifisch von Bedeutung sind oder wenn ein aktuelles Interesse an der Thematik besteht. Auch ist auf Problemstoffe einzugehen, einschliesslich Angaben zu deren Konzentration im abgegebenen Trinkwasser.

Wasserversorger müssen ihre Bezügerinnen und Bezüger mindestens einmal jährlich umfassend über die Qualität des Trinkwassers informieren. Dafür sollen alle zur Verfügung stehenden Kenntnisse aus der betrieblichen Selbstkontrolle und amtlichen Untersuchungen verwendet werden. Die Information bietet gleichzeitig auch die Gelegenheit, den Konsumentinnen und Konsumenten Wissenswertes über das Trinkwasser und die Anlagen zu vermitteln und aufzuzeigen, dass die Wasserversorgung gut kontrolliert und betreut ist.

Die jährlichen Informationen zur Trinkwasserqualität sind den Bezügerinnen und Bezügern in geeigneter Form zugänglich zu machen. Dies kann auf der Webseite der Gemeinde, in einem Gemeindemitteilungsblatt oder mit einer amtlichen Anzeige per Post erfolgen. Eine einfache und flexible Möglichkeit zur kostenlosen elektronischen Publikation bietet die Webseite www.trinkwasser.ch des SVWG.

Zum Brief der Lebensmittelkontrolle
Zum Themenblatt Informationspflicht Trinkwasser

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