Verband Solothurner Einwohnergemeinden
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Aufhebung erleichterte Einreisebedingungen für Haustiere aus der Ukraine

Die nach Kriegsausbruch in der Ukraine erlassenen Erleichterungen der Einreisebedingungen für Hunde, Katzen, Frettchen und andere Heimtiere aus der Ukraine wird per 1. August 2023 aufgehoben. Der Kanton Solothurn folgt den Vorgaben des Bundes sowie denen des Veterinärdienstes Schweiz. Wie bei importierten Hunden üblich, muss somit auch die Registrierung von Hunden in Amicus via Tierarztpraxis erfolgen.

Die Ukraine gilt nach wie vor als Tollwut-Risikoland, weshalb ab dem 1. August 2023 wieder die strengen Einreisebedingungen aus einem Tollwutrisikoland gelten.

Die umfangreichen, vorgeschrieben Unterlagen können auf der Webseite des Bundes nachgelesen werden: Hunde, Katzen und Frettchen (admin.ch)

Sollten Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit mit Heimtieren aus der Ukraine zu tun haben, welche ab dem 1. August 2023 eingeführt und nicht in einer Schweizer Tierarztpraxis vorgestellt wurden, so melden Sie sich beim Veterinärdienst oder teilen Sie uns die Kontaktdaten der eingereisten Personen direkt via tiergesundheit@vd.so.ch, oder 032 627 25 02 mit, mit folgenden Angaben:

-      Name, Adresse und Tel. Nr. (E-Mail, falls vorhanden) des Tierhalters/der Tierhalterin

-      Einreisedatum

-   Falls vorliegend Kopien/gut lesbare Fotos der vorhandenen Dokumente

Können die Einreisebedingungen nicht vollumfänglich erfüllt werden, so ist der Veterinärdienst verpflichtet, die zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier erforderlichen Massnahmen zu treffen.

Bei Fragen steht Ihnen der Veterinärdienst des Kantons Solothurn gerne zur Verfügung.

 

 

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