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Die Erstellung und der Unterhalt von erforderlichen Zivilschutzanlagen sind Aufgabe der Gemeinden. Damit dieser Unterhalt und damit einhergehend die Betriebsbereitschaft der Zivilschutzanlagen gewährleistet ist, wird den Gemeinden jährlich eine Unterhaltspauschale entrichtet und die Anlagen alle acht Jahre einer periodischen Anlageprüfung unterzogen. Etwaige Mängel müssen danach innert 24 Monaten behoben werden, was durch eine Nachkontrolle verifiziert wird.
Falls nicht alle Mängel behoben werden, wird eine letzte Frist von 6 Monaten zur Behebung der letzten Mängel gewährt. Wenn die Mängel nach Ablauf der Frist nicht vollständig behoben wurden, verfällt der Anspruch auf die Auszahlung der jährlichen Unterhaltspauschale bis zur Behebung der Mängel.
Zum Informationsschreiben des Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz