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Zwecks Entschädigung gemeinwirtschaftlich erbrachter Leistungen im Asylbereich erfolgten in der Vergangenheit Ausschüttungen aus dem Ausgleichskonto Asyl (Bundessubventionen) zu Gunsten der Einwohnergemeinden und des Kantons. Mit dem Regierungsratsbeschluss vom 24. März 2015 wurde letztmals eine Ausgleichszahlung von CHF 3.0 Mio. zugunsten von Kanton und Gemeinden beschlossen. Von den CHF 3.0 Mio. wurden CHF 1.5 Mio. zur Entlastung der Staatsrechnung verwendet und CHF 1.5 Mio. auf die Gemeinden verteilt.
Nach nun mehr als sieben Jahren rechtfertigt es sich, Kanton und Gemeinden für diese gemeinwirtschaftlichen Leistungen eine Ausgleichszahlung von insgesamt CHF 5.0 Mio. zukommen zu lassen.
Nähere Angaben zu der Ausgangslage und den Beschlüssen sind in den nachfolgenden Unterlagen ersichtlich.
Begleitschreiben
Regierungsratsbeschluss
Aufstellung über die Verteilung