Verband Solothurner Einwohnergemeinden
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Informationen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg und der damit verbundenen Einreise von Schutzsuchenden

Kontaktstelle für Gastfamilien

Der Kanton Solothurn setzt bei der Unterbringung und Betreuung der Schutzsuchenden aus der Ukraine primär auf die bewährten kommunalen und kantonalen Strukturen und unterstützt gleichzeitig auch die private Unterbringung. Sie ist eine wichtige Ergänzung und kann die erwähnten Strukturen entlasten. Die Unterbringung und das Zusammenleben im gemeinsamen Haushalt bringen neben vielen Chancen aber auch Herausforderungen mit sich. Der Kanton will die Gastfamilien und die Schutzsuchenden bei deren Bewältigung unterstützen. Das Amt für Gesellschaft und Soziales (AGS) hat deshalb die CARITAS Solothurn mit der Führung einer Kontaktstelle für Gastfamilien beauftragt und eine entsprechende Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Die Leistungen der Kontaktstelle können auch von Gastfamilien in Anspruch genommen werden, welche bisher ohne behördliche Unterstützung entstanden sind.  

Mit den erwähnten Herausforderungen werden nicht zuletzt und zunehmend auch die Sozialregionen und die Gemeinden konfrontiert, wenn sich Gastfamilien und Schutzsuchende mit Fragen und Anliegen an sie wenden. Wir informieren Sie deshalb nachfolgend gerne über das Angebot der Kontaktstelle und freuen uns, wenn deren Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.

Aufgaben der Kontaktstelle Gastfamilien

Abklärung der Gastfamilien

Viele Privatpersonen aus dem Kanton Solothurn haben sich bei der Datenbank der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) registriert. Die Schutzsuchenden werden während dem Aufenthalt im kantonalen Durchgangszentrum über die Möglichkeit der Unterbringung in einer Gastfamilie informiert. Sobald sich ein Platzierungswunsch konkretisiert, sucht die Kontaktstelle eine geeignete Gastfamilie und überprüft vor der Unterbringung den angebotenen Wohnraum und die Gastfamilie selber (inkl. Strafregisterauszug). Bei der Zuweisung wird darauf geachtet, dass die Gastfamilie und die Schutzsuchenden möglichst gut zueinander passen. Die Regeln des Zusammenlebens werden gemeinsam besprochen und in einer Vereinbarung geregelt.

Dauer der Unterbringung

Die Unterbringung in einer Gastfamilie dauert 6 Monate. Eine Verlängerung ist möglich.

Begleitung und Unterstützung

Die Kontaktstelle berät und unterstützt die Gastfamilien und die Schutzsuchenden während der gesamten Dauer der Unterbringung. Für Fragen und Anliegen zum Zusammenleben bietet die Kontaktstelle auch telefonische Auskünfte und Unterstützung an. Die Beratung beschränkt sich auf Fragen des Zusammenlebens und der Vereinbarung. Für die Sozialhilfe und Integrationsmassnahmen sind ausschliesslich die Sozialregionen zuständig.

Unterstützung für bereits bestehende Gastfamilien

Viele Schutzsuchende wurden bisher auch von Verwandten, Freunden und weiteren Privatpersonen im eigenen Haushalt aufgenommen. Auch diese Gastfamilien können die Beratung und Unterstützung der Kontaktstelle der CARITAS in Anspruch nehmen.

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Information subventionierte Deutsch-Integrationskurse und Schutzstatus S
Der Bundesrat hat per 12. März 2022 den Schutzstatus S aktiviert. Flüchtlinge sollen während ihres Aufenthaltes in der Schweiz am sozialen und beruflichen Leben teilnehmen können. Personen mit Schutzstatus S können deswegen ohne Wartefrist eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufnehmen. Der Besuch von subventionierten Deutsch-Integrationskursen ist statusunabhängig möglich und steht deswegen auch Personen mit Schutzstatus S , die dem Kanton Solothurn zugewiesen sind, offen. Hier gelangen Sie zum Informationsschreiben.

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Ablauf Schutzstatus S
Der Ablauf nach der Registrierung und der Schutzgewährung durch das SEM entspricht dem gängigem Verfahren: Anmeldung auf der Gemeinde, Avis durch das MISA und dann Biometrisierung im AZ. Der Ausweis "S" wird im Kreditkartenformat ausgestellt.

Wie erhält man den Schutzstatus S?
  1. Bei den Bundesasylzentren (BAZ) registrieren sich Ukrainer/innen am besten online um einen Termin für die Ersterfassung der Daten zu erhalten
  2. Die Schutzsuchenden werden durch das SEM für einen Termin für die Registrierung beim BAZ aufgeboten
  3. Nach der persönlichen Registrierung in einem BAZ erfolgt die Schutzüberprüfung durch das Staatssekretariat für Migration (SEM)
  4. Daraufhin verschickt das SEM eine Mitteilung ‘positive Schutzgewährung’ an die schutzsuchenden Personen sowie ans Migrationsamt MISA
  5. Die Person mit dem S-Status melden sich danach bei der Gemeinde an (nur jene mit Privatunterkunft)
  6. Das MISA verschickt ein Schreiben mit einem Termin für die Biometrisierung im Ausweiszentrum Solothurn
  7. Die Biometrisierung muss persönlich beim Ausweiszentrum Solothurn erfolgen
  8. Die Ausweise im Kreditkartenformat werden den Personen mit S-Status direkt per Einschreiben zugestellt
     

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Kanton Solothurn regelt Auswirkungen von Schutzstatus S
Der Bundesrat hat letzte Woche entschieden, dass Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine den Schutzstatus S erhalten. Der Kanton Solothurn hat die wichtigsten Auswirkungen für die Registrierung und die kantonale Unterbringung geregelt. Nähere Informationen sind in der Medienmitteilung vom 16. März 2022 ersichtlich.

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Entwicklungen zu den getroffenen und zu treffenden Massnahmen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg
Der gegenwärtige Krieg in der Ukraine führt zu einer Flüchtlingsbewegung, welche nun auch den Kanton Solothurn erreicht. Die Aufnahme von aus der Ukraine geflüchteten Menschen ist eine Aufgabe, die alle Staatsebenen, private Instutitionen und die Gesellschaft als Ganzes betrifft. Entwicklungen zu den getroffenen und zu treffenden Massnahmen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg und der damit verbundenen Einreise von Schutzusuchenden sind im Informationsschreiben ersichtlich.

 

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