September 2019
Unterlagen für die verbindliche Teilnahme
Der Termin für die definitive, verbindliche Teilnahmebestätigung für alle interessierten Gemeinden/Institutionen ist auf den 20. Dezember 2019 festgelegt.
Informationsschreiben September 2019 (hier)
Konzept/Positionierung Personalamt (hier)
Fragebogen (hier)
Formular Auskunftsdienst (hier)
Vertrag (hier)
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Mai 2019
Der VSEG Vorstand hat anlässlich seiner April-Sitzung die Einsetzung einer „Begleitkommission Krankentaggeld Gemeinden/Kanton“ für den Prozess der definitiven Umsetzung beschlossen. Die Begleitkommission hat zusammen mit den Vertretern des kantonalen Personalamtes die aktuelle Auslegeordnung im Rahmen unseres Projekts „Prüfung gemeinsame Krankentaggeld-Lösung zwischen Kanton und Gemeinden“ vorgenommen.
Der Termin für die definitive, verbindliche Teilnahmebestätigung für alle interessierten Gemeinden/Institutionen ist auf den 20. Dezember 2019 festgelegt.
Informationsschreiben Mai 2019 (hier)
ergänzende Informationen Fachstelle Versicherung (hier)
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März 2018
Der Verband Solothurner Einwohnergemeinden (VSEG) hat zusammen mit dem Kantonalen Personalamt in den vergangenen Monaten die Neuregelung der Krankentaggeldlösung überprüft und die Grundlagen für die Zukunft festgelegt. Dabei wurde auch die Möglichkeit diskutiert, ob es im Zuge dieser Neuausrichtung sinnvoll und vor allem kosteneffizienter wäre, wenn sich die Gemeinden ebenfalls für eine gemeinsame Lösung interessieren würden. Dieser Gedanke wurde auch im Zusammenhang mit der durchgeführten Gemeindebefragung aufgenommen bzw. bestätigt.
Am Freitag, 23. März 2018, wurden im Zuge einer Informationsveranstaltung (siehe PP-Präsentation) die interessierten Gemeindevertreter über die prüfbaren Absichten informiert. Die Resonanz und das Echo dieser Veranstaltung waren sehr positiv! Wichtigste Erkenntnis ist, dass die angestrebte neue KTG-Lösung auf jeden Fall grundsätzlich eine Qualitätsverbesserung bringen wird und mit einem vergrösserten Lohnvolumen (Kantonsangestellte, Lehrerpersonal, Gemeindepersonal, Personal der Sozialregionen, Personal von Zweckverbänden etc.) die bisherigen Prämiensätze deutlich reduziert werden können.
Als nächster Schritt wird nun der angekündigte Abklärungsauftrag bei den Gemeinden, Schulträgern und Sozialregionen durchgeführt. Dieser muss spätestens bis am 30. April 2018 an den VSEG retourniert werden.
Folienpräsentation der Infoveranstaltung vom 23. März 2018 (hier)
Begleitschreiben zum Abklärungsauftrag (hier)
Fragebogen/Abklärungsauftrag (hier)
Richt-Prämiensätze (hier)