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6. April 2021
Die Kantonale Lebnesmittelkontrolle hat in einem Schreiben über die Bedeutung des laufenden Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht für die Wasserversorgungen im Kanton Solothurn informiert.
Informationsschreiben Kantonale Lebensmittelkontrolle (hier)
Medienmitteilung Bundesverwaltungsgericht zur zweiten Zwischenverfügung (hier)
14. November 2019
Der VSEG hat heute (14.11.19) zusammen mit Vertretern des Amts für Umwelt (AfU) sowie zwei Wasserversorgern (Biberist und WV Gäu) eine Medienkonferenz zum obenerwähnten Thema durchgeführt. Nachdem erkannt wurde, dass die Problematik von Chlorothalonil auf allen Ebenen bereits bekannt ist, jedoch bei den betroffenen Wasserversorgern eine gewisse Unsicherheit bezüglich ihrem weiteren Massnahmenvollzug herrscht und die Kompetenzfrage zwischen Bund und Kanton ebenfalls zusätzliche Fragen aufgeworfen hat, hat sich der VSEG für den aktiven Schritt nach vorne entschieden.
In Ergänzung zur Medienkonferenz hat der VSEGE drei mit ihrem Departement betroffene Bundesratsmitglieder (Parmelin, Berset, Sommaruga) persönlich angeschrieben und die Forderung nach einem sofortigen Anwendungsverbot (Verbot ab 1.1.2020) von Chlorothalonil eingereicht.
Medienmitteilung (hier)
Brief an Bundesrätin Sommaruga (hier)
Brief an Bundesrat Berset (hier)
Brief an Bundesrat Parmelin (hier)
VSEG-Begleitschreiben (hier)