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Informationen für Betreuungsinstitutionen im Kanton Solothurn vom Mai 2022
Betreuungsinstitutionen können frei entscheiden, ob sie Betreuungsgutscheine der teilnehmenden Gemeinden akzeptieren wollen oder nicht. Der Anschluss an die Softwareplattform ist für die Betreuungsinstitutionen kostenlos und gilt für den gesamten Kanton Solothurn. Mit anderen Worten können Betreuungsgutscheine aus allen Solothurner Gemeinden, sofern diese kiBon angeschlossen sind, in den teilnehmenden Institutionen eingelöst werden. Diese gemeindeübergreifende Gültigkeit ermöglich eine für die Eltern flexiblere Kinderbetreuung, ohne auf einen Gemeindebeitrag verzichten zu müssen.
Im Informationsschreiben sind alle weiteren Informationen für die Betreuungsinstitutionen enthalten. Sollten Sie sich für den Anschluss an die Plattform interessieren, können Sie sich mittels Anmeldeformular anmelden.
Informationsschreiben (hier)
Anmeldeformular für Betreuungsinstitutionen (hier)
Vorlage Merkblatt für Eltern (hier)
Informationen vom November 2021
Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung gewinnen in den Solothurner Gemeinden zunehmend an Akzeptanz und Bedeutung. Die Nachfrage von Familien nach Betreuungsangeboten steigt stetig an. Die Chancengerechtigkeit, die Befreiung aus der Familienarmut, die Wohnortattraktivitätssteigerung, steuerliche Gewinne, die wirtschaftliche Standortattraktivität oder die sozialpolitische Verantwortung sind nur einige Gründe, die für die finanzielle Beteiligung der für das Leistungsfeld familienexterne Kindertagesbetreuung zuständigen Einwohnergemeinden sprechen. Viele Gemeinden unterstützen ihre Betreuungsangebote heute bereits im Rahmen der Objekt- einige wenige bereits im Rahmen der Subjektfinanzierung (Betreuungsgutscheine). Der VSEG-Vorstand hat sich vertieft mit diesem Projekt (IT-Plattform / Musterreglemente) auseinandergesetzt und ist zur Überzeugung gelangt, dass mit diesem Projekt ein zukunftweisendes Angebot für sämtliche Solothurnischen Gemeinden – auf freiwilliger Basis – geschaffen werden kann.
Im untenstehenden Schreiben informiert der VSEG über den Wechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung in der familienergänzenden Kinderbetreuung sowie über die Einführung der neuen Plattform „kiBon“ im Kanton Solothurn, welche vom VSEG betrieben werden soll. Ausserdem werden das Muster-Reglement, die Muster-Verordnung sowie ein dazugehörender Leitfaden zur Verfügung gestellt.
VSEG-Informationsschreiben (hier)
Leitfaden (hier)
Muster-Reglement (hier)
Muster-Verordnung (hier)
Informationen vom April 2021
Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung gewinnen in den Solothurner Gemeinden zunehmend an Akzeptanz und Bedeutung. Die Nachfrage von Familien nach Betreuungsangeboten steigt stetig an. Viele Gemeinden unterstützen ihre Betreuungsangebote heute bereits im Rahmen der Objekt- einige wenige bereits im Rahmen der Subjektfinanzierung (Betreuungsgutscheine). Nach vertieften Abklärungen und einer eingehenden Analyse – begleitet durch das Beratungsbüro Communis Luzern – hat der Gemeinderat der Stadt Solothurn 2020 einen Wechsel von den Objekt- zur Subjektfinanzierung entschieden. Das für den Umsetzungsprozess verantwortliche Projektteam der Stadt Solothurn hat im Rahmen der Projektphase eine Vorevaluation der für das System verfügbaren Softwarelösungen sowie der Umsetzungsstrategien anderer Kantone ausgearbeitet. Rasch hat sich gezeigt, dass eine Insellösung lediglich für die Stadt Solothurn die Vorzüge der Subjektfinanzierung nicht voll ausschöpft. Gleichzeitig haben bereits mehrere Gemeinden der Region ihr Interesse bekundet, sich dem neuen System anzuschliessen.
Um eine regionale oder noch besser eine kantonale Lösung zu erreichen, müsste die Plattform von einer «Dachorganisation» wie dem VSEG betrieben werden. Unter dem Betrieb versteht sich die Zurverfügungstellung der Plattform (im Bereich Branding, die Software läuft auf den Servern des Herstellers) sowie die dazugehörende Administration (Abschluss einer Zusammenarbeitsvereinbarung) und Aufschalten der Gemeinden und Institutionen.
Das bisherige Projektteam wird die Planungsarbeiten inklusive Erarbeitung der Musterreglemente, Musterverordnung, Zusammenarbeitsverträge, Endevaluierung der Softwarelösung sowie die Aufschaltung weiterhin begleiten und die Plattform anschliessend zur Administrierung an den VSEG übergeben. Für die Gesuchseinreichung, den Support der Eltern und die Verfügung der Gutscheine werden die einzelnen Gemeinden selbst zuständig und verantwortlich sein.
VSEG-Traktandenbericht zum Thema (hier)