Teilrevision Gemeindegesetz: Anpassungen im Finanzhaushaltsrecht der solothurnischen Gemeinden per 1. Januar 2026
Im Auftrag des Amtes für Gemeinden stellen wir Ihnen das Kreisschreiben zu den Anpassungen im Finanzhaushaltrecht der solothurnischen Gemeinden per 1. Januar 2026 zu.
Die wesentlichen Neuerungen betreffen:
Einführung Finanzkompetenzen für Geschäfte im Bereich der Sachanlagen des Finanzvermögens
Neuregelung Nachtragskreditwesen für gebundene Ausgaben
Reduktion der Offenlegungspflicht von Nachtragskrediten in der Nachtragskreditkontrolle
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