Verband Solothurner Einwohnergemeinden
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Teilrevision Gemeindegesetz: Anpassungen im Finanzhaushaltsrecht der solothurnischen Gemeinden per 1. Januar 2026

Im Auftrag des Amtes für Gemeinden stellen wir Ihnen das Kreisschreiben zu den Anpassungen im Finanzhaushaltrecht der solothurnischen Gemeinden per 1. Januar 2026 zu.

Die wesentlichen Neuerungen betreffen:

  • Einführung Finanzkompetenzen für Geschäfte im Bereich der Sachanlagen des 
    Finanzvermögens
  • Neuregelung Nachtragskreditwesen für gebundene Ausgaben
  • Reduktion der Offenlegungspflicht von Nachtragskrediten in der Nachtragskreditkontrolle

Kreisschreiben

 

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