Infolge Pensionierung des aktuellen Stelleninhabers sucht die Einwohnergemeinde Boningen per 1. Mai 2026 oder nach Vereinbarung eine/einen
Anlagewart/-in (80 % Pensum; Jobsharing möglich).
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Infolge Pensionierung des aktuellen Stelleninhabers sucht die Einwohnergemeinde Boningen per 1. Mai 2026 oder nach Vereinbarung eine/einen
Anlagewart/-in (80 % Pensum; Jobsharing möglich).
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Der VSEG Standpunkt für die kommende Dezember-Session des Kantonsrats ist nun verfügbar.
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Infolge Pensionierung des aktuellen Stelleninhabers sucht die Einwohnergemeinde Laupersdorf per 1. Juni 2026 oder nach Vereinbarung eine engagierte, dienstleistungsorientierte, kommunikative und integre Persönlichkeit, die gerne anpackt, als neue/n Leiter/in Werkhof (80-100%).
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Die Einwohnergemeinde Bettlach sucht per 1. April 2026 oder nach Vereinbarung eine kompetente,
aufgeschlossene und initiative Persönlichkeit als Stv. Bauverwalter/in (50-100%).
Der VSEG-Vorstand hat die Vernehmlassungseingaben zu folgenden Gesetzes-Revisionen veradbschiedet:
- Bedarfsanalyse und Angebotsplanung 2030 über die ambulanten und stationären Angebote für erwachsene Menschen mit Behinderungen - öffentliches Vernehmlassungsverfahren
- Anpassungen bei der Zustellung von Verfügungen und Entscheiden
Die Gemeinden Erlinsbach AG und Erlinsbach SO betreiben gemeinsam die Technischen Betriebe Erzbachtal. Zur Ergänzung unseres Teams suchen wir eine, einen Brunnenmeister/in Stv. (100%).
Das nach neuem Gebäudeversicherungsgesetz erarbeitete Muster-Feuerwehrreglement und die dazugehörende Information des Feuerwehrinspektors Markus Grenacher stehen den Solothurner Gemeinden nun zur Verfügung.
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Die nächste VSEG-Vorstandssitzung findet am Dienstag, 18. November 2025, statt.
zur Vorstandssitzung
Die von der a.o. VSEG-Generalversammlung am 6. November 2025 grossmehrheitlich (130:2 Stimmen) genehmigte Gemeinde-Initiative "Faire Verteilung der Nationalbankgelder" steht allen Gemeinden zur Prüfung und politischen Weiterbehandlung zur Verfügung. Wir bitten Sie, die Gemeinde-Initiative Ihren Stimmberechtigten anlässlich einer der nächsten Gemeindeversammlungen zur Abstimmung zu unterbreiten.
zur Gemeindeinitiative
Das 11. Kreisschreiben des Amtes für Gemeinden betreffend der Anpassungen im Finanzhaushaltsrecht der solothurnischen Gemeinden per 1. Januar 2026 ist nun verfügbar.
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