Verband Solothurner Einwohnergemeinden
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Feuer- und Feuerwerksverbot aufgrund akuter Trockenheit

Sehr geehrte Damen und Herren

 

Im Auftrag des kantonalen Amtes für Wald, Jagd und Fischerei stellen wir Ihnen das kantonale Feuerverbot in Wald und Waldesnähe aufgrund der akuten Trockenheit zu. Das Verbot wurde heute Mittag publiziert.

 

Was gilt für das Siedlungsgebiet?

 

Das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Solothurn verboten, demzufolge auch im Siedlungsraum. Feuern/Grillieren ist im Siedlungsraum erlaubt. Trotzdem bitten die Solothurner Behörden die Bürgerinnen und Bürger, durch verantwortungsbewusstes Handeln Brandereignisse zu verhindern und dadurch weder Menschen, Tiere noch die Umwelt zu gefährden. In diesem Zusammenhang werden folgende Empfehlungen abgegeben:
 

  • Benutzen Sie beim Grillieren ausschliesslich fest eingerichtete Feuerstellen oder Cheminées
  • Lassen Sie Feuerstellen und Cheminées nie unbeaufsichtigt und verlassen Sie diese erst nach vollständigem Löschen der Glut
  • Halten Sie beim Feuern/Grillieren einen genügend grossen Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien wie zum Beispiel Vorratholz, Hecken oder trockenem Laub ein
  • Beachten Sie den Funkenwurf und die Windverhältnisse. Entfachen Sie bei starkem Wind kein Feuer
  • Halten Sie präventiv Löschmittel (Wasser, Feuerlöscher usw.) bereit
  • Löschen Sie das Feuer oder kühlen Sie die heisse Asche mit viel Wasser
     

Wir danken Ihnen für die Publikation und die Mithilfe, um Brändei m Kantonsgebiet zu verhindern.

Feuer- und Feuerwerksverbot

Allgemeinverfügung

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