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Widerruf des absoluten Feuerverbots im Freien (inkl. Siedlungsgebiet)
Die Kommandantin der Polizei Kanton Solothurn hebt das absolute Feuerverbot im Freien (inkl. Siedlungsgebiet) vom 3. Juli 2026 auf.
Das «Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit» vom 3. Juli 2026 bleibt weiterhin in Kraft.
Allgemeinverfügung der Kantonspolizei
Verlängerung des Feuerverbots
Das geltende Feuerverbot wurde am 30. Juli zu einem absoluten Feuerverbot ausgeweitet und verlängert.
Unten finden Sie auch das Plakat Waldbrandgefahr zur Publikation auf den Gemeindewebseiten und als Aushang an den Gemeindeverwaltungen.
Allgemeinverfügung - Ausdehnung des Feuerverbots
Sehr geehrte Damen und Herren
Im Auftrag des kantonalen Amtes für Wald, Jagd und Fischerei stellen wir Ihnen das kantonale Feuerverbot in Wald und Waldesnähe aufgrund der akuten Trockenheit zu. Das Verbot wurde heute Mittag publiziert.
Was gilt für das Siedlungsgebiet?
Das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Solothurn verboten, demzufolge auch im Siedlungsraum. Feuern/Grillieren ist im Siedlungsraum erlaubt. Trotzdem bitten die Solothurner Behörden die Bürgerinnen und Bürger, durch verantwortungsbewusstes Handeln Brandereignisse zu verhindern und dadurch weder Menschen, Tiere noch die Umwelt zu gefährden. In diesem Zusammenhang werden folgende Empfehlungen abgegeben:
Wir danken Ihnen für die Publikation und die Mithilfe, um Brändei m Kantonsgebiet zu verhindern.