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Sehr geehrte Damen und Herren
Per 1. Januar 2025 sind die Bestimmungen über die Integration der ausländischen Bevölkerung im Rahmen der Teilrevision des Sozialgesetzes in Kraft getreten. Dabei handelte es sich inhaltlich weitestgehend um eine gesetzliche Nachführung der gelebten Praxis der kommunalen Integrationsförderung.
Gerne lassen wir Ihnen dazu im Namen der Koordinationsstelle Integration im Anhang ein Informationsschreiben zukommen.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.