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Feuerwehr Muster Reglement

Im Auftrag der Solothurnischen Gebäudeversicherung (SGV) stehen den Gemeinden das nach neuem Gebäudeversicherungsgesetz erarbeitete Muster-Feuerwehrreglement sowie die dazugehörenden Informationen des Feuerwehrinspektors zur Verfügung. Gemäss § 99 Absatz 4 GVG sind die Feuerwehrreglemente innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes per 1. Januar 2025 anzupassen. Informationen des Feuerwehrinspektors Musterreglement Feuerwehr

Teilweise Aufhebung des Feuerverbots – Feuer- und Feuerwerksverbot 2026

26. August 2026 – Teilweise Aufhebung des Feuerverbots Das absolute Feuerverbot im Freien einschliesslich Siedlungsgebiet wurde per 26. August 2026, 12.00 Uhr, aufgehoben. Weiterhin in Kraft bleibt das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe sowie an Fluss- und Seeufern. Ebenso bleibt das grundsätzliche Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet bestehen. Widerruf des absoluten Feuerverbots im Freien 30. […]