26. August 2026 – Teilweise Aufhebung des Feuerverbots
Das absolute Feuerverbot im Freien einschliesslich Siedlungsgebiet wurde per 26. August 2026, 12.00 Uhr, aufgehoben. Weiterhin in Kraft bleibt das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe sowie an Fluss- und Seeufern. Ebenso bleibt das grundsätzliche Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet bestehen.
Widerruf des absoluten Feuerverbots im Freien
30. Juli 2026 – Ausdehnung zum absoluten Feuerverbot
Aufgrund der weiter verschärften Trockenheit wurde das bestehende Feuerverbot auf ein absolutes Feuerverbot im Freien einschliesslich Siedlungsgebiet ausgeweitet.
Allgemeinverfügung – Ausdehnung des Feuerverbots
3. Juli 2026 – Feuer- und Feuerwerksverbot
Aufgrund akuter Trockenheit wurde ein Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe sowie an Fluss- und Seeufern erlassen. Gleichzeitig wurde das Abbrennen von Feuerwerk grundsätzlich auf dem gesamten Kantonsgebiet verboten.