Im Auftrag der Solothurnischen Gebäudeversicherung (SGV) stehen den Gemeinden das nach neuem Gebäudeversicherungsgesetz erarbeitete Muster-Feuerwehrreglement sowie die dazugehörenden Informationen des Feuerwehrinspektors zur Verfügung.
Gemäss § 99 Absatz 4 GVG sind die Feuerwehrreglemente innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes per 1. Januar 2025 anzupassen.