Der Regierungsrat will das Personalrecht neu ordnen. Ziel ist ein separater Gesamtarbeitsvertrag für die Spitäler sowie eine neue Personalgesetzgebung für alle öffentlich-rechtlichen Angestellten des Kantons Solothurn. Dazu gehören sämtliche Mitarbeitenden der Verwaltung, der kantonalen Betriebe und die Lehrpersonen. Für die Ausarbeitung einer neuen Gesetzgebung ist der Kantonsrat zuständig.
Der Regierungsrat hat am 23. Juni 2025 entschieden, den bestehenden Gesamtarbeitsvertrag (GAV) per Ende 2025 zu kündigen. Bis die neuen Regelungen in Kraft treten, gilt der bisherige GAV weiter. Mit der Kündigung des GAV gibt der Regierungsrat den Startschuss zur Schaffung einer neuen Personalgesetzgebung.
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