Teilweise Aufhebung des Feuerverbots – Feuer- und Feuerwerksverbot 2026
26. August 2026 – Teilweise Aufhebung des Feuerverbots Das absolute Feuerverbot im Freien einschliesslich Siedlungsgebiet wurde per 26. August 2026, 12.00 Uhr, aufgehoben. Weiterhin in Kraft bleibt das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe sowie an Fluss- und Seeufern. Ebenso bleibt das grundsätzliche Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet bestehen. Widerruf des absoluten Feuerverbots im Freien 30. […]