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Allgemeines

Gemeindeinitiative «Faire Verteilung der Nationalbankgelder» zustande gekommen

Die Staatskanzlei des Kantons Solothurn hat mit Verfügung vom 5. November 2026 das Zustandekommen der Verfassungs-/Gemeinde-Initiative «Faire Verteilung der Nationalbankgelder (Gemeindeautonomie-Initiative)» bestätigt. Das Initiativkomitee hat die Initiative gleichentags mit 67 unterzeichneten Gemeindeversammlungsbeschlüssen eingereicht.

Beteiligung der Gemeinden an den Nationalbankgeldern

Die Initiative verlangt, dass die Hälfte der Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank an den Kanton nach Massgabe der Bevölkerungszahl an die Gemeinden verteilt wird. Der Regierungsrat soll die Einzelheiten nach Anhörung der Gemeinden regeln. Damit soll die finanzielle Handlungsfähigkeit der Einwohnergemeinden gestärkt werden.

Weiteres Vorgehen

Gemäss Verfügung wird dem Kantonsrat vom Initiativbegehren Kenntnis gegeben. Das Geschäft geht an das Finanzdepartement zur Ausarbeitung von Botschaft und Entwurf. Der Regierungsrat hat die Vorlage spätestens bis zum 5. Mai 2027 zu verabschieden; bei Ausarbeitung eines Gegenvorschlags gilt die Frist bis zum 5. November 2027.

Mit der Verfügung ist das formelle Zustandekommen bestätigt. Die weitere Behandlung der Initiative durch Regierungsrat und Kantonsrat steht noch bevor.

Verfügung der Staatskanzlei vom 5. November 2026 (PDF)