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Finanzen / Steuern

Teilrevision Gemeindegesetz: Anpassungen im Finanzhaushaltsrecht per 1. Januar 2026

Das Amt für Gemeinden informiert mit dem Kreisschreiben Gemeindefinanzen Nr. 11/2025 über die Anpassungen im Finanzhaushaltsrecht der solothurnischen Gemeinden per 1. Januar 2026.

Die wesentlichen Neuerungen betreffen die Einführung von Finanzkompetenzen für Geschäfte im Bereich der Sachanlagen des Finanzvermögens, die Neuregelung des Nachtragskreditwesens bei gebundenen Ausgaben sowie eine Reduktion der Offenlegungspflicht von Nachtragskrediten in der Nachtragskreditkontrolle.

Kreisschreiben Gemeindefinanzen Nr. 11/2025