Das absolute Feuerverbot im Freien einschliesslich Siedlungsgebiet ist per 26. August 2026, 12.00 Uhr, aufgehoben.
Weiterhin in Kraft bleibt das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe sowie an Fluss- und Seeufern. Ebenso bleibt das grundsätzliche Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet bestehen.