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Teilweise Aufhebung des Feuerverbots – Feuer- und Feuerwerksverbot 2026

26. August 2026 – Teilweise Aufhebung des Feuerverbots

Das absolute Feuerverbot im Freien einschliesslich Siedlungsgebiet wurde per 26. August 2026, 12.00 Uhr, aufgehoben. Weiterhin in Kraft bleibt das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe sowie an Fluss- und Seeufern. Ebenso bleibt das grundsätzliche Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet bestehen.

Widerruf des absoluten Feuerverbots im Freien

30. Juli 2026 – Ausdehnung zum absoluten Feuerverbot

Aufgrund der weiter verschärften Trockenheit wurde das bestehende Feuerverbot auf ein absolutes Feuerverbot im Freien einschliesslich Siedlungsgebiet ausgeweitet.

Allgemeinverfügung – Ausdehnung des Feuerverbots

3. Juli 2026 – Feuer- und Feuerwerksverbot

Aufgrund akuter Trockenheit wurde ein Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe sowie an Fluss- und Seeufern erlassen. Gleichzeitig wurde das Abbrennen von Feuerwerk grundsätzlich auf dem gesamten Kantonsgebiet verboten.

Allgemeinverfügung Feuer- und Feuerwerksverbot