Verband Solothurner Einwohnergemeinden
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Richtlinien Soziale Organisationen und Sozialversicherungen


Bewilligungsvoraussetzungen für Institutionen, die stationäre Leistungen im Bereich Langzeitpflege erbringen

Die Bewilligungsvoraussetzungen für das Erbringen von sozialen Leistungen richten sich nach §§ 21 und 22 des Sozialgesetzes  vom 31. Januar 2007 (SG; BGS 831.1). In diesen Richtlinien werden die Voraussetzungen und die Rahmenbedingungen für die stationären Leistungen in der Langzeitpflege konkretisiert.

Richtlinien (hier)

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