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1. August-Feuer/Höhenfeuer in den Gemeinden bedürfen keiner Bewilligung durch die Polizei Kanton Solothurn (KAPO), d.h.: Sobald das absolute Feuerverbot im Kanton SO durch die KAPO aufgehoben worden ist, liegt es im freien Ermessen der zuständigen Behörden, ob diese das vorbereitet 1. August-Feuer/Höhenfeuer kontrolliert abbrennen oder rückbauen!