VSEG | Bolacker 9 | Postfach 217 | 4564 Obergerlafingen

Aktuelles

Widerruf des absoluten Feuerverbots im Freien

Das absolute Feuerverbot im Freien einschliesslich Siedlungsgebiet ist per 26. August 2026, 12.00 Uhr, aufgehoben.

Weiterhin in Kraft bleibt das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe sowie an Fluss- und Seeufern. Ebenso bleibt das grundsätzliche Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet bestehen.

Widerruf des absoluten Feuerverbots im Freien