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Die Gesetzesvorlage zur familienexternen Kinderbetreuung (kommunales Leistungsfeld) soll anlässlich der Januar-Session 2025 durch den Kantonsrat behandelt werden.
Die vom Regierungsrat verabschiedete Vorlage entspricht nicht den Vorstellungen der Mehrheit der Solothurnischen Einwohnergemeinden. Der VSEG hat aufgrund der grossmehrheitlichen Missachtung der Vernehmlassungseingaben das Geschäft nochmals behandelt und einen Änderungsantrag zur Vorlage als Empfehlung zuhanden der Fraktionen formuliert (siehe unten).
Wir hoffen und sind den Kantonsratsmitgliedern dankbar, wenn die Gesetzesvorlage im Januar 2025 im Interesse der Gemeinden behandelt und der VSEG-Änderungsantrag entsprechend gewürdigt und berücksichtigt wird.