Verband Solothurner Einwohnergemeinden
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Zivilrechtlicher Wohnsitz versus steuerrechtlicher Wohnsitz bei Aufenthalten in Altersheimen - Empfehlung VSEG

In der Schweizerischen Gemeindelandschaft herrscht bezüglich der vom Bundesrecht angewiesenen Wohnsitzwechseln bei Heimaufenthalten einerseits eine grosse Unsicherheit
bei den Verantwortlichen der Einwohnerkontrollen und andererseits werden langjährige bewährte Lastenausgleichsmodelle in den Grundzügen neu verfälscht. 

Der VSEG erlässt deshalb die Empfehlung «Keine systematischen Wohnsitzwechsel für Heimbewohner» vorzunehmen.

Wie in der Empfehlung deutlich ausgeführt, beabsichtigt der VSEG hier keineswegs die Einwohnerkontrollen aufzufordern, gültiges Recht zu brechen.

Der VSEG ist der Meinung, da der politische Änderungsprozess bereits in Bundesbern eingeleitet ist, dass in vorerwähnter Angelegenheit Zurückhaltung zu üben ist.

Eine systematische Ummeldung der Heimbewohner hätte gravierende Folgen im Lastenausgleichssystem.

Die Empfehlung des VSEG finden Sie (hier).

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