Verband Solothurner Einwohnergemeinden
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Orientierungsrahmen für Waldkindergarten

Das Volksschulamt des Kantons Solothurn unterstützt die Etablierung von Waldkindergärten und hat deswegen in Zusammenarbeit mit dem Amt für Wald, Jagd und Fischerei, des Verbands Bürgergemeinden und Wald Kanton Solothurn sowie dem Forstbetrieb Leberberg einen Orientierungsrahmen für interessierte Schulen und kommunale Aufsichtsbehörden erarbeitet.

Bildung und Unterricht in Natur- und Waldkindergärten ist nachweislich entwicklungsfördernd und hat positive Einflüsse auf schulische Anforderungen im Frühbereich. Entsprechend ist eine Nachfrage nach Waldkindergärten beobachtbar. Für deren erfolgreiche Etablierung ist eine vertiefte Abklärung in verschiedenen Bereichen notwendig: Pädagogische Grundlagen, Rechtliche Grundlagen, Schutzmassnahmen, Organisation und Abklärungen zum Lernort «Wald», Einbezug der Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen sowie der Forstwirtschaft, Abklärungen zu den Schülerinnen und Schülern, Elternarbeit, Erweiterte Anforderungen an die Lehrpersonen im Bereich naturbezogener Umweltpädagogik. Bei der Planung müssen die pädagogischen Überlegungen auf die Interessen des Forstamtes und der Waldbesitzer abgestimmt werden. Das Interesse für Waldkindergärten ist von Seiten Amt für Wald, Jagd und Fischerei vorhanden, denn es ist ihrerseits ein Anliegen, dass Kinder bereits früh für die Anliegen des Waldes sensibilisiert werden und die wichtigsten Regeln für den Waldbesuch kennen.

Für weitergehende Fragen steht Ihnen das Volksschulamt sehr gerne zur Verfügung.

 

Orientierungsrahmen für Waldkindergarten
Mustervereinbarung Waldbesitzer
 

 

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