032 675 23 02 info@vseg.ch
Damit die Kantonspolizei die zahlreichen verschiedenen, grösseren Anlässe und Veranstaltungen wie z.B. Fasnachtsumzüge oder Festivals rechtzeitig prüfen und Verkehrsbewilligungen und oder sicherheitspolizeiliche Beurteilungen ausstellen können, ist die Kantonspolizei auf Ihre tatkräftige Unterstützung angewiesen. Wie?
Bitte reichen Sie nur vollständige Unterlagen (Gesuch, Übersichtsplan, Sicherheits- und Verkehrskonzept inkl. allfälliger Skizze zu Sperrungen und Umleitungen) zu grösseren Veranstaltungen mind. 3 Monate vor der Veranstaltung ein, um eine rechtzeitige Bewilligung sicherzustellen. Falls eine Verkehrsbewilligung oder eine sicherheitspolizeiliche Beurteilung durch die Polizei erstellt werden muss, bitten wir Sie, die Beurteilung der Polizei abzuwarten, bevor Sie als Gemeinde den Anlass bewilligen. Grundsätzlich können Anlässe nur durch die Gemeinde und nicht durch die Polizei bewilligt werden!
Haben Sie Kenntnis von einem grösseren Anlass in Ihrer Gemeinde, haben aber noch keine Gesuchsunterlagen erhalten? Dann bittet die Kantonspolizei Sie, aktiv auf den Veranstalter zu zugehen und diesen auf die Fristen (mind. 3 Monate) aufmerksam zu machen.