Im Zusammenhang mit der drohenden Energiemangellage soll der Energieverbrauch möglichst gesenkt werden. Das Amt für Verkehr und Tiefbau hat geprüft, ob im Bereich der Strassenbeleuchtung an Kantonsstrassen Stromeinsparungen möglich sind.
Aus Gründen der Sicherheit und der technischen Machbarkeit darf die Strassenbeleuchtung an Kantonsstrassen nachts nicht flächendeckend abgeschaltet werden.
zur Weisung
