Die Sozialregionen führen eine aktualisierte Übersicht zu den verschiedenen Angeboten des freiwilligen Engagements der solothurner Gemeinden.
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Die Sozialregionen führen eine aktualisierte Übersicht zu den verschiedenen Angeboten des freiwilligen Engagements der solothurner Gemeinden.
Der VSEG-Vorstand hat die Vernehmlassung zur Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie der Kantonalen Bauverordnung (KBV) verabschiedet.
Im Zuge der anstehenden Volksabstimmung vom 12. März 2023 bzw. bei der anstehenden Gesetzesänderung zum Abbau von Schranken beim Staatsbeitrag für Gemeindezusammenschlüsse geht es um einen Ausbau der Fusionsanreize, insbesondere für Kleingemeinden. Damit sich die Gemeinden für die Zukunft fit machen können, ist der Abbau von Schranken beim Staatsbeitrag für Gemeindezusammenschlüsse notwendig. Der VSEG-Vorstand unterstützt die Abstimmungsvorlage und empfiehlt den Stimmberechtigten die Vorlage anzunehmen.
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Nach mehrjährigen Verhandlungen hat der VSEG zusammen mit dem Bau- und Justizdepartement des Kantons und den Mobilfunkbetreibern Swisscom, Salt und Sunrise eine Vereinabrung über die Standortevaluation und -koordination ausgearbeitet. Mit dieser Vereinbarung wird die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, Kanton und den Mobilfunkbetreibern konkretisiert.
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Im Auftrag des Kantonalen Gesundheitsamtes lassen wir Ihnen die Vernehmlassungsunterlagen zur Versorgungsplanung Alters- und Langzeitpflege 2030 zur Vernehmlassungseingabe zukommen. Wir danken für die aktive Mitarbeit.
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Das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz weist in einem Informationsschreiben auf die Periodischen Anlagekontrollen für Zivuilschutzanlagen und die damit verbundenen Pflichten der Gemeinden hin.
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Die nächste VSEG-Vorstandssitzung findet am Donnerstag, 24. November 2022, statt.
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Der VSEG Standpunkt für die kommende November-Session des Kantonsrats ist nun verfügbar.
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Die Zahlen der Asylgesuche in der Schweiz steigen stark an, auch im Kanton Solothurn. Der Kanton rechnet mit rund 500 Asylgesuchen und rund 2500 Gesuchen für den Schutzstatus S bis Ende Jahr. Er hat die nötigen Massnahmen ergriffen, damit die Menschen untergebracht und versorgt werden können.
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Die Kontrolle der Krankenversicherungspflicht für die Einwohner/-innen liegt gemäss § 65 des Sozialgesetzes in der Verantwortung der Gemeinden. Die Zuständigkeit für die Prüfung der Gesuche zur Befreiung von der Versicherungspflicht liegt dagegen seit diesem Jahr beim Gesundheitsamt. Der Kanton Solothurn hat sich entschieden, die Prüfung der Gesuche um Befreiung von der Krankenversicherungspflicht an die GE KVG zu delegieren.
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