Lesen Sie die Vernehmlassungseingabe des VSEG zum Massnahmenplan Klimaschutz.
zur Vernehmlassungseingabe
032 675 23 02 info@vseg.ch
Lesen Sie die Vernehmlassungseingabe des VSEG zum Massnahmenplan Klimaschutz.
zur Vernehmlassungseingabe
Die nächste VSEG-Vorstandssitzung findet am Donnerstag, 18. August 2022, statt.
zur Vorstandssitzung
Die Kantonspolizei hat mit der Allgemeinverfügung vom 20. Juli 2022 das Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald beschlossen und setzt auf Unterstützung durch die Gemeinden zur Prävention von Waldbränden.
zu den weiteren Informationen
Das Monitoring für die Deutsch-Integrationskurse für das 1. Trimester 2022 ist nun verfügbar.
zum Monitoring
Im 2023 wird der nationale Preis «Gesunde Gemeinde» / «Gesunde Stadt»bereits zum fünften Mal vergeben. Der Preis versteht sich als Anreiz für vorbildliche Konzepte kommunaler Gesundheitsförderung und Prävention sowie als Anerkennung für beispielhafte und multiplizierbare Projekte und Massnahmen. Mit der Preisverleihung werden nachahmenswerte Beispiele landesweit bekannt gemacht und gewürdigt. Die Verleihung findet im August 2023 statt. Die Einreichfrist für Bewerbungen ist der 30. November 2022.
Mehr Informationen: www.preis-gesunde-gemeinde.ch
Damit Gemeinden im Klimaschutz möglichst autonom bleiben können, bietet der VSEG den Gemeinden die notwendigen Informationen und Ressourcen zur Erarbeitung individueller Klimastrategien. Der Wegweiser Klimastrategie des Bundes bietet diesbezüglich ein gutes Grundlagendokument.
zum Wegweiser Klimastrategie
Der VSEG Standpunkt für die kommende Juni-Session des Kantonsrats ist nun verfügbar.
zum Standpunkt
Die nächste VSEG-Vorstandssitzung findet am Donnerstag, 23. Juni 2022, statt.
zur Vorstandssitzung
Am Mittwoch, 15. Juni 2022, 15.30 Uhr, findet in der Mehrzweckhalle Kreuzacker, Höngerstrasse 381, in der Gemeinde Laupersdorf die 77. Generalversammlung statt.
zur Generalversammlung
Mit der neuen IVöB aus dem Jahr 2019, welche ab 1. Juli 2022 im Kanton Solothurn gilt, wird das Submissionsrecht gesamtschweizerisch weiter harmonisiert. Sie ist direkt anwendbar und die Kantone erlassen lediglich Ausführungsvorschriften. Im Kanton Solothurn wird das bisherige Submissionsgesetz auf diesen Zeitpunkt durch das totalrevidierte Submissionsgesetz abgelöst (Gleiches gilt für die Submissionsverordnung). Mit dem neuen Submissionsrecht wird der Paradigmenwechsel von einem Preis- zu einem Qualitätswettbewerb, der bereits mit dem bisherigen Submissionsrecht eingeleitet wurde, weiter verstärkt.
Der Leitfaden wurde vom Verband Solothurner Einwohnergemeinden (VSEG), vom Verband Bürgergemeinden und Wald Kanton Solothurn (BWSO) und vom Kanton Solothurn, in Zusammenarbeit mit dem Kantonal-Solothurnischen Gewerbeverband (kgv), erarbeitet.
zu den Dokumenten