Gemeindeinitiative


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Ulrich Bucher, VSEG

Initiative > Aktuell > Einreichung

Klippen und Hindernisse
Formale und finanzielle Aspekte


Wenn ich Ihnen hier die Frage stellen würde, ob Sie den Inhalt der Initiative verstanden haben, würden Sie mich zu Recht als überheblich bezeichnen. Es bedarf definitiv keiner höheren Bildung, um den Sinn der Aktion glasklar zu erkennen.

Wir wollen den Beitragssatz von 43.75 % auf 55 % erhöhen. Und wir wollen zudem den Begriff "gesamte Besoldungskosten" tatsächlich umsetzen.

Trotz dieser ganz klaren Ausgangslage haben wir seltsame Botschaften aus dem Rathaus erhalten:

1. Die Einheit der Materie sei nicht gegeben;
2. Die von uns genannte Umverteilungswirkung von 45 Millionen sei viel zu hoch;
3. In welchem Politikbereich wir eine Kompensation anbieten könnten?


Höhe der Umverteilungswirkung

Wir rechnen aktuell mit Kantonsbeiträgen an die Gehälter der Volksschullehrer im Umfang von etwa 90 Millionen Franken pro Jahr. Die Anhebung des Beitragssatzes auf die geforderten 55 % ergäbe etwa einen Zuwachs von ungefähr 23 Millionen Franken.
Die Anrechnung der Arbeitgeberbeiträge muss mit ungefähr 14 bis 16 Millionen Franken veranschlagt werden.
Und weil der Weg von der Lancierung einer Initiative und im Fall einer Annahme bis zur effektiven Umsetzung erfahrungsgemäss Jahre dauert, ist mit einer spürbaren Kostensteigerung im Volksschulbereich zu rechnen. Da liegen wir mit einer Kostenschätzung von ca. 7 Millionen Franken (bzw. ca. 14 Mio. Franken Lohnsumme) wohl eher im unteren Bereich der mutmasslichen Entwicklung.

Die Zahlen sind klar. Die Feststellung der überrissen dargestellten Umverteilungswirkung stützt sich demnach eindeutig auf die These der Verletzung der Einheit der Materie.


Einheit der Materie

Es macht durchaus Sinn, dass in einer Initiative nicht zwei verschiedene Dinge miteinander verknüpft werden dürfen. Das tun wir nicht. Es geht um den Kantonsbeitrag an die Besoldungskosten. Sonst um gar nichts!
Wenn im vorliegenden Fall mit formalen Argumenten eine Ungültigerklärung herbeigeführt werden soll, dann werden zahlreiche Gemeindeversammlungen als dumm verkauft.

Noch eine Klammerbemerkung: Der VSEG-Vorstand war sich mit dem Beschluss zur Lancierung einer Initiative am 20.03.2009 bewusst, dass neben dem Beitragssatz weitere Regelwerke angepasst werden müssen. Möglicherweise auch auf Verordnungsebene. Da hätte die Regierung moniert, es sei nicht statthaft, in ihren Kompetenzbereich einzugreifen.

Kurz und gut, die politische Absicht der Initiative ist glasklar und betrifft nur einen einzigen Sachverhalt, die Beiträge an die Gehälter der Volksschullehrer.

Zur Verhinderung einer Verwässerung der politischen Absichten wollten wir die Initiative absolut nicht in der Form einer Anregung einreichen. Wir sind für Klarheit!


Kompensation

Noch zur Frage der Kompensation. Die ist einfach zu beantworten:

In keinem Bereich!

Wir wollen uns nur einen Teil von dem zurückholen, was uns der Kanton im Verlauf der letzten Jahrzehnte genommen hat. Wohlverstanden - nur einen Teil!



Fazit

Der Versuch die Initiative ganz oder teilweise ungültig zu erklären, wäre ein massiver Angriff auf die verfassungsmässigen Rechte der Gemeinden. Damit wird unser Begehren auch zum Testfall für die direkte Demokratie.



Ulrich Bucher
Kantonsrat
VSEG Geschäftsführer


www.gemeindeinitiative.ch | info@vseg.ch

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