Gemeindeinitiative


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Kuno Tschumi, VSEG

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Die Gemeindeinitiative
Eine Massnahme zur Stärkung der Gemeinden


Ein Signal zu Gunsten von starken Gemeinden

Das Gleichgewicht zwischen den zwei staatlichen Ebenen Kanton und Gemeinden ist seit längerem gestört. Die Gemeinden sind aus der Bundes- und Kantonsoptik vermehrt nur noch Ausführungsorgan für übergeordnete Verfügungen und Weisungen. Die Folge ist eine Beschränkung der verfassungsmässig garantierten Gemeindeautonomie. Finanziell müssen sich die Gemeinden immer mehr Eingriffe in ihre Budgethoheit gefallen lassen. Befehlen bzw. bestellen, aber nicht bezahlen, widerspricht einer elementaren Grundregel unseres Zusammenlebens. Die Initiative ist ein Zug in die andere Richtung. Zurück zum gesetzlichen Zustand. Durch die vermehrte Einbindung des Kantons in die finanziellen Folgen seiner Vorschriften erhalten die Gemeinden einen Teil ihres finanziellen Spielraums zurück. Sie werden wieder stärker.


Das fiskalische Äquivalenz- / Subsidiaritätsprinzip: Tun, was "gepredigt" wird

Das Subsidiaritäts-Prinzip sagt, dass der Kanton nur dann eine Aufgabe übernehmen soll, wenn es dringend notwendig ist, z.B. weil eine Aufgabe sonst gar nicht erfüllt werden könnte. Allgemein aber sollen Aufgaben durch die tiefstmögliche staatliche Ebene erfüllt werden. Sie sind am nächsten beim Volk. Hier ist der Einsatz am grössten und die Aufsicht noch am wirkungsvollsten. Hier setzt die Initiative an: Wenn der Kanton das Gefühl hat, er müsse etwas befehlen, soll er auch für die Kosten geradestehen. Vorliegend geht es dabei nur um einen Teil der Kosten.


Kantonsbeiträge an die Bildung, der wirkungsvollste finanzpolitische "Hebel"

Über Prinzipien wurde schon viel geschrieben und gesprochen. Leider ohne Erfolg. Es braucht nun "Taten". Es muss dabei um so viel gehen, dass eine nachhaltige Wirkung nicht zu vermeiden ist. Bei den verlangten zusätzlichen Kantonsbeiträgen ist der diesbezügliche Hebel am längsten bzw. wirkungsvollsten.


Es geht nicht nur um die Bildung, es geht um eine Neuordnung der Aufgabenzuteilung an die drei staatlichen Ebenen

Die Bildung ist nur eines von mehreren Gebieten, wo es gilt, das Gleichgewicht wieder herzustellen. Wir brauchen eine Initialzündung für eine Neuordnung der Aufgabenzuteilung an die drei staatlichen Ebenen. Zwischen Bund und Kanton ist sie mit der NFA bereits erfolgt, zwischen dem Kanton und den Gemeinden muss sie noch bewerkstelligt werden. Die Initiative wird diesen Vorgang im Interesse beider Beteiligten beschleunigen.


Bildungsreformen = wer befiehlt - bezahlt

Mit dem Gesetz "Aufgabenreform soziale Sicherheit" (GASS) und nachfolgend mit dem neu geschaffenen Sozialgesetz wurde das Sozialwesen reformiert und professionalisiert und damit verteuert. In diesem Bereich ist die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden zumindest im finanziellen Bereich abgeschlossen.
Die anstehenden Bildungsreformen sind - neben dem Gesundheitswesen - der finanziell grösste Brocken der nächsten Jahre. Sie verteuern die Volksschule des Kantons Solothurn in den nächsten Jahren nochmals massiv. Es ist wichtig und auch richtig, dass der Kanton die finanziellen Folgen mitträgt. Damit wird er nicht nur am Lehrplan und an der Qualität der Schule sondern auch am Preis der Dienstleistung interessiert sein.
Wir bekennen uns klar zu einer sehr guten Bildung. Aber die Bildungsqualität kann nur erhalten werden, wenn die Finanzierung langfristig gesichert ist. Und zwar sowohl für den Kanton als auch für die Gemeinden bzw. die Schulträger.


Kuno Tschumi
Gemeindepräsident Derendingen
Kantonsrat
VSEG Präsident


www.gemeindeinitiative.ch | info@vseg.ch

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