Gemeindeinitiative


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Initiativtext

Initiative


Gemeindeinitiative (Gesetzesinitiative)
"Sach- und Finanzverantwortung in Übereinstimmung bringen"


§ 4 des Gesetzes über die Besoldungen der Lehrkräfte an der Volksschule (Lehrerbesoldungsgesetz) wird wie folgt geändert:

§ 4 Gesamtanteil des Staates
1 Der Anteil des Staates an den gesamten Besoldungskosten aller Einwohnergemeinden
beträgt 55 %
(bisher 43.75 %).


Kurzbegründung

Seit Jahren wird in der Schweiz propagiert, dass die Handlungs- und die Finanzverantwortung von ein und derselben Stelle wahrgenommen werden muss. Das ist auch völlig logisch. Wer für die Bezahlung eines Produktes aufkommen muss, wird sich hüten, eine nicht oder kaum bezahlbare Bestellung aufzugeben. Diese Regel gilt im privaten, im geschäftlichen und im öffentlichen Bereich gleichermassen.
Der Kanton Solothurn hat seine Einflussmöglichkeiten auf die Volksschule in den letzen Jahren kontinuierlich zulasten der Einwohnergemeinden ausgebaut. Folglich drängt sich eine stärkere finanzielle Beteiligung des Kantons geradezu auf. Das Ziel, nämlich die Sach- und Finanzverantwortung in Übereinstimmung zu bringen, wird mit der Initiative nicht erreicht. Es ist aber ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Dass unter dem Begriff "gesamte Besoldungskosten" auch die Sozial-, Personal-, Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge, Treueprämien, Rentenleistungen, allfällige Abgangsentschädigungen usw. inklusive sämtliche Arbeitgeberbeiträge und -leistungen zu verstehen sind, ist eine Selbstverständlichkeit. Diesem Grundsatz widersprechende Normen sind gegebenenfalls anzupassen.


Rückzugsklausel

Die Initiative kann bis zehn Tage nach dem Kantonsratsbeschluss über die Annahme oder Ablehnung des Begehrens zurückgezogen werden. Wird der Initiative ein Gegenvorschlag gegenübergestellt, ist der Rückzug der Initiative bis zehn Tage nach der Schlussabstimmung des Kantonsrates über die Initiative bzw. den Umsetzungserlass und den Gegenvorschlag zulässig (§ 140 Abs. 1 und 2 GpR).



Initiativkomitee

1. Tschumi Kuno, KR/GP, 1951, 4552 Derendingen
2. Bucher Ulrich, KR, 1949, 4528 Zuchwil
3. Altermatt Esther / GP / 1958 / 4413 Büren SO
4. Ankli Remo, KR / GP, 1973, 4229 Beinwil
5. Ingold Hans-Ruedi / GP /1953 / 4553 Subingen
6. Müller Urs, GP, 1949, 4546 Aeschi
7. Schneider Christian / GP / 1969 / 4468 Kienberg


Publiziert im Amtsblatt vom 15. Mai 2009, Ablauf der Sammelfrist: 15. November 2010



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