Gemeindeinitiative


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Volksschule im Kanton Solothurn

Das Prinzip der fiskalischen Äquivalenz stammt aus der ökonomischen Theorie des Föderalismus.
Es besagt, dass sich in räumlicher Hinsicht drei Kreise möglichst decken sollten:

1. der Kreis der Nutzniesser von öffentlichen Leistungen
2. der Kreis der Kostenträger
3. der Kreis der Entscheidungsträger.

Wird dieses Konzept im Verhältnis zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden eingehalten, kommen optimale Entscheidungen für eine bedarfsgerechte Versorgung mit öffentlichen Leistungen und für einen wirksamen und wirtschaftlichen Einsatz der Ressourcen zustande.

Die Volksschule ist im Kanton Solothurn als Aufgabe der Gemeinden definiert. In Tat und Wahrheit haben die Einwohnergemeinden oder die durch sie beauftragten Körperschaften (Gemeindezweckverbände) praktisch nur noch Vollzugsaufgaben. Sie setzen um, was der Kanton Solothurn vorschreibt.
Trotzdem wird die Volksschule zu über 3/4 durch die Einwohnergemeinden finanziert. Unter Anrechnung der Investitionen sind es sogar beinahe 4/5.
Der Kanton Solothurn befiehlt, leistet aber nur einen vergleichsweise geringen finanziellen Beitrag an die Volksschule.

Im Kanton Solothurn wird also das Prinzip der fiskalischen Äquivalenz im Bildungsbereich massiv missachtet. Dieser problematische Zustand muss dringend korrigiert werden. Aus diesem Grund haben die Solothurner Einwohnergemeinden die Initiative

"Sach- und Finanzkompetenz in Übereinstimmung bringen"

eingereicht.

Damit können Sie, verehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, in einigen Monaten entscheiden, ob ein erwiesenermassen sinnvolles Prinzip im Kanton Solothurn reine Theorie bleiben soll.


www.gemeindeinitiative.ch | info@vseg.ch

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