Verband Solothurner Einwohnergemeinden
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Einführungspauschale frühe Sprachförderung

Ausgangslage

Mit RRB Nr. 2020/1567 vom 10. November 2020 genehmigte der Regierungsrat den Abschlussbericht des Projekts «Deutschförderung vor dem Kindergarten». Das definierte Modell der frühen Sprachförderung sieht ein Angebotsobligatorium ohne Besuchsobligatorium vor. Ziel ist, mit einer kantonsweiten Förderung des Spracherwerbes die Sprachkompetenzen von Kindern, die eineinhalb Jahre vor Kindergarteneintritt stehen und über geringe oder keine Deutschkenntnisse verfügen, aufzubauen und zu stärken. Mit RRB Nr. 2021/1163 hat der Regierungsrat eine Begleitgruppe eingesetzt. Das Amt für soziale Sicherheit (ASO; seit 01.01.2022 Amt für Gesellschaft und Soziales AGS) wurde beauftragt, das Modell der frühen Sprachförderung umzusetzen. Der Aufbau in den Einwohnergemeinden soll mit einem finanziellen Unterstützungsbeitrag assistiert werden. In Zusammenarbeit mit Vertretungen der Einwohnergemeinden aus der Begleitgruppe hat das AGS ein Modell für eine Einführungspauschale «Frühe Sprachförderung» erarbeitet.

Mit Beschluss vom 15. Dezember 2021 beantragte das IIZ-Entwicklungs- und Koordinationsgremium dem Regierungsrat die Genehmigung des vorstehenden Finanzierungsmodells. Die Einführung der frühen Sprachförderung ist Bestandteil des Kantonalen Integrationsprogramms 2022-2023 (KIP 2bis), das vom Staatssekretariat für Migration SEM mitfinanziert wird (vgl. RRB 2021/1712).

Finanzierungsmodell Einführungspauschale

Die Einführungspauschale ist für den zeitlich definierten Rahmen der zweijährigen Aufbauphase vorgesehen und unterstützt die Gemeinden bei der Einführung der neuen Aufgabe auf kommunaler Ebene in den Jahren 2022 bis 2024. Die Pauschale kann eingesetzt werden, um die organisatorischen und strategischen Voraussetzungen zu schaffen – etwa im Rahmen einer Strategieentwicklung. Sie kann aber auch eingesetzt werden, um bestehende Betreuungsangebote anzupassen oder zu stärken – beispielsweise über die Finanzierung von Weiterbildungen im Bereich Sprachförderung. Voraussetzung zum Beantragen der Einführungspauschale sind erste Abklärungen und Planungen vor Ort, um die Weichen für die Einführung der frühen Sprachförderung gestellt zu haben. Konkret bedeutet dies die Erfassung der bestehenden vorschulischen Betreuungsangebote sowie Angaben zu den in der Gemeinde wohnhaften Kindern im Vorschulalter. Weiter ist eine verbindliche Zusage notwendig, dass die Gemeinde die Voraussetzungen schafft, um die frühe Sprachförderung einzuführen. Die genauen Voraussetzungen sowie Modalitäten und weitere Informationen zur Einführungspauschale sind im mitgesendeten Kreisschreiben zu finden.

Regierungsratsbeschluss vom 18. Januar zur Einführungspauschale

Kreisschreiben zur Einführungspauschale "Frühe Sprachförderung"

Selbstdeklaration zur EInführungspauschale "Frühe Sprachförderung"

 

 

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